Eine Stiftung gründen
Eine gemeinnützige Treuhandstiftung oder einen Stifter-Fonds gründen ist in Deutschland sehr einfach. Wenn man sich zu Lebzeiten zu diesem Schritt entschließt, legt man das Stiftungskapital fest, erarbeitet eine Satzung – quasi den Handlungsauftrag - und einen Namen für „sein Kind“ und los geht es. Das Kapital wird an den Treuhänder – wie die Bürgerstiftung Braunschweig – übertragen, dieser stimmt sich mit dem Finanzamt ab und verwaltet das Kapital. Noch einfach geht es mit der Gründung eines Stifter-Fonds, der die Abstimmung mit dem Finanzamt nicht benötigt und da der Begriff „Stiftung“ nicht geschützt ist, darf er auch Stiftung heißen. Eine Stiftung kann auch mit dem Testament gegründet werden und Erbe sein. Gerne stehen wir Ihnen für kostenfreie Gespräche zur Verfügung!
Die Bürgerstiftung Braunschweig trägt seit 2015 das Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung des Bundesverbands Deutscher Stiftungen und verwaltet derzeit 38 gemeinnützige Treuhandstiftungen, 13 gemeinnützige Stifter-Fonds und 4 rechtlich selbstständige gemeinnützige Stiftungen. Für uns heißt es „Hinter jeder Stiftung steht ein Traum“ – vielleicht haben auch Sie einen Traum? Lesen Sie dazu unsere Broschüre.
Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung ist eine rechtlich nicht selbstständige Stiftung, die manchmal auch unselbstständige Stiftung oder Unterstiftung genannt wird. Die Gründung wird durch den Stifter/ die Stifterin und der Bürgerstiftung Braunschweig als Treuhänderin vorbereitet. Gemeinsam werden
- die Satzung
- der Treuhandvertrag
- das Stiftungsgeschäft
erarbeitet. Das ist natürlich alles kostenfrei. Wenn die drei Teile für beide Seiten "stimmen" beginnt die Arbeit der Bürgerstiftung als Treuhänderin: Sie übernimmt Formalitäten wie die Kontengründung, die Abstimmung mit dem Finanzamt, die Anlage des Grundstockkapitals und vieles mehr (schauen Sie sich unsere Leistungen an). Für diese Aufgaben erhält die Treuhänderin eine Verwaltungsgebühr.
Eine Stiftung ist für die Ewigkeit gedacht - sollte Ihnen das zu lang sein, könnte die Gründung eines
Stifter-Fonds
die richtige Lösung für Sie sein. Das zugestiftete Fonds-Kapital wird Teil des Vermögens der Bürgerstiftung Braunschweig. Fonds verfügen über keine eigenen Gremien. Satzung und Zweck werden vertraglich vereinbart und lassen sich flexibel anpassen. Eine zeitliche Begrenzung ist sinnvoll. Die Verwaltungskosten sind deutlich geringer als bei einer Treuhandstiftung.
Rufen Sie an, schreiben Sie eine Mail, vereinbaren Sie einen Termin!
Bettina Krause, b.krause@buergerstiftung-braunschweig.de, Tel. 0531 48202415