Förderrichtlinien

Förderrichtlinien der Bürgerstiftung Braunschweig
(Stand: 27.09.2017)

(Download als pdf)

1. Zweck der Förderrichtlinien:

Die folgenden Förderrichtlinien

  • schärfen das Profil der Stiftung nach innen und außen
  • schaffen Transparenz in der Förderpraxis
  • legen Verfahrensregeln für die Förderpraxis fest

2. Allgemeine Grundsätze:

Die Bürgerstiftung Braunschweig hat den satzungsmäßigen Zweck, die Bereiche Bildung und Erziehung, Jugendhilfe und Altenhilfe, Kunst, Kultur und Denkmalschutz, Wissenschaft und Forschung, Umweltschutz und Naturschutz, Heimatpflege und Völkerverständigung sowie Sport und Gesundheit zum Wohl der in der Stadt Braunschweig lebenden Menschen nachhaltig selbstlos zu fördern und zu entwickeln.

3. Förderungen:

Die Bürgerstiftung Braunschweig führt eigene Projekte, Programme und Veranstaltungen durch und fördert solche Dritter, die sich den einleitend genannten Zwecken der Stiftung zuordnen lassen.

Priorität haben im Wesentlichen folgende Aspekte:

  • Hoher Anteil an ehrenamtlicher Arbeit
  • Förderung von bürgerschaftlichem Engagement
  • Modellcharakter und Zukunftsfähigkeit
  • Erzielen einer langfristigen Wirkung
  • Fähigkeit, sich nach einem gewissen Zeitpunkt selbst zu tragen
  • Multiplizierbarkeit
  • Hilfe zur Selbsthilfe

Förderungen sind grundsätzlich nicht möglich für Projekte, Programme und Veranstaltungen, die

  • kommerziell angelegt sind oder Fundraising-Aktivitäten dienen
  • eine parteipolitische oder konfessionelle Zielrichtung verfolgen
  • außerhalb der Stadt Braunschweig durchgeführt werden
  • in den Pflichtaufgaben- und Zuständigkeitsbereich einer staatlichen, staatlich finanzierten oder kommunalen Institution fallen
  • überwiegend oder ausschließlich Personalkosten beinhalten (insbesondere dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse betreffend / „Stellenfinanzierung“)
  • die Deckung allgemeiner, laufender Kosten (institutionelle Förderungen) zum Gegenstand haben
  • weder einen angemessenen Anteil an Eigenmitteln noch eine Drittfinanzierung vorsehen
  • mit besonders hohem finanziellen Aufwand für die Stiftung verbunden sind.

4. Antragstellung

Vor der Antragstellung kann zunächst eine kurze Anfrage gestellt werden, ob eine Idee / ein Vorhaben gefördert werden kann (die Anfrage kann schriftlich – gern per E-Mail – oder über eine persönliche Kontaktaufnahme erfolgen).

Für die Beantragung wird das Antragformular genutzt.

Der Vorstand entscheidet über den Förderantrag. Der Antragsteller erhält in jedem Fall zeitnah eine Antwort.

Vor Beginn einer Förderung wird mit dem Antragsteller eine Fördervereinbarung geschlossen.

5. Was ist noch zu beachten?

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
  • Wesentliche Änderungen gegenüber dem Antrag (z.B. am Kosten- und Finanzierungsplan, am Projektzeitraum) müssen der Bürgerstiftung unverzüglich mitgeteilt werden.
  • Nicht abgerufene Fördermittel verfallen nach Ablauf des zugesagten Förderzeitraums.
  • Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist abzustimmen.
  • Die Bürgerstiftung ist berechtigt, bei nicht vereinbarungsgemäßer Verwendung der Fördermittel die Vereinbarung zu widerrufen und bereits gezahlte Mittel zurückzufordern.
  • Der Geförderte muss einen Nachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel erbringen (schriftlicher Sachbericht, Ausgabenbelege).
  • Die Bürgerstiftung muss in der Außendarstellung als Förderer erkennbar gemacht werden.
  • Die Bürgerstiftung wird grundsätzlich zur Feststellung des Erfolgs des Vorhabens eine Evaluierung verlangen oder selbst durchführen.

6. Die genannten Förderrichtlinien gelten entsprechend auch für die von der Bürgerstiftung Braunschweig verwalteten Treuhandstiftungen und rechtlich selbständigen Stiftungen.