Selbstverpflichtung
Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (Transparency International Deutschland e.V.) mit Sitz in Berlin stellt gemeinnützigen Organisationen anheim, eine Selbstverpflichtungserklärung zu unterzeichnen:
Wir verpflichten uns zu Transparenz!
Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft sagen:
- Was die Organisation tut, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und
- wer die Entscheidungsträger sind.
Hier ist unsere Selbstverpflichtungserklärung, die aus zehn Informationen besteht.
Teilweise finden Sie sie direkt an dieser Stelle, oder Sie können mit einem Klick auf die Informationen gelangen.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Bürgerstiftung Braunschweig, Löwenwall 16, 38100 Braunschweig, gegründet am 18. September 2003, Ansprechpartnerin: Susanne Hauswaldt, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Tel.: 0531 48202431, Mail: s.hauswaldt@buergerstiftung-braunschweig.de
2. Satzung
3. Jüngster Bescheid des Finanzamtes
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
5. Bericht über Tätigkeiten
6. Personalstruktur:
5 Vollzeit, 5 Teilzeit, 8 ehrenamtliche Helfer*innen in der Geschäftsstelle, 140 ehrenamtliche Helfer im Leseförderprojekt, 70 ehrenamtliche Pilot*innen im Projekt "Radeln ohne Alter", 40 ehrenamtliche Helfer*innen bei BürgerSport im Park, rund 40 ehrenamtliche MathePaten und 20 ehrenamtliche Helfer im Projekt "Wii - Bewegung im Alter", weitere Projektbetreuung durch einzelne ehrenamtliche Helfer, Unterstützung bei Veranstaltungen durch ehrenamtliche Helfer (z.B. Kunstaktion "Schlummernde Kunst" 20 Personen). Das Organigramm zeigt die Struktur.
7. Mittelherkunft
8. Mittelverwendung
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit:
Die Bürgerstiftung Braunschweig ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen und trägt seit 2004 durchgehend das Gütesiegel sowie seit 2015 durchgehend das Qualitätssiegel für Treuhandstiftungsverwaltung des Bundesverbandes. Die Bürgerstiftung Braunschweig ist Mitglied im Mittlernetzwerk von UPJ e.V.
Unsere Geschäftsstelle befindet sich im Haus der Braunschweigischen Stiftungen. Unsere Mitinitiatoren (Die Braunschweigische Stiftung und Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz) und wir setzen unsere Kompetenzen, Kontakte und Erfahrungen im Sinne eines Mehrwertes gemeinsam ein.
10. Zuwendungen, die mehr als 10% der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen:
Die höchste Förderung durch eine juristische Person, bzw. eine Behörde übersteigt den Betrag von 15.000 € pro Jahr nicht und liegt somit deutlich unter 10 % der Gesamtjahreseinnahmen.