Vollmacht, Patientenverfügung, Testament, Testamentsvollstreckung

Vorsorge ist für uns alle, unabhängig vom Alter, wichtig.
Es gibt es viel zu tun, um sich selbst und seine Angehörigen abzusichern. Unabhängig davon, ob Unternehmer oder Selbständig, Arbeitnehmer oder Rentner/Pensionär, unabhängig davon, ob 30 oder 60 Jahre alt und unabhängig davon, zu welcher Bervölkerungsgruppe man gehört.

Wir informieren Sie seit 2007 regelmäßig in unseren Erbrechtstagen zu den nachfolgenden Themen mit Vorträgen und bieten Ihnen die Möglichkeit einer einmaligen, kostenfreien Sprechstunde zum Thema "Erbrechts- und Testamentsberatung".

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Verheiratete, Zusammenlebende oder eingetragene Partner vertreten sich nicht automatisch gegenseitig. Um zu verhindern, dass ein Richter, der Sie nicht kennt, Sie angehende Entscheidungen trifft, falls Sie selbst dazu nicht oder nicht mehr in der Lage sein sollten, müssen Sie einen Bevollmächtigten benennen. Eine Betreuungsverfügung ist darüber hinaus ratsam.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet unter der Überschrift Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung“ Broschüren und Formulare zum Download an:https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_vorsorgevollmacht/form_vorsorgevollmacht_node.html.

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale stellt auf seiner Homepage https://www.verbraucherzentrale.de/gesundheit-pflege/selbstbestimmt-die-onlinevorsorgedokumente-der-verbraucherzentralen-76270 kostenlos Formulare für eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und eine Betreuungsverfügung zum Ausfüllen und Ausdrucken zur Verfügung.

Das Niedersächsische Justizministerium stellt auf Anforderung per Brief oder Mail einen Ratgeber mit Formularen für Vollmacht, Betreuungsverfügung und Antrag auf Eintragung im Vorsorgeregister zur Verfügung. Dort gibt es auch den Ratgeber „vererben – erben“ - https://www.mj.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen/:
Niedersächsisches Justizministerium
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover

Die Broschüre "Der große Vorsorgeberater" des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz gibt einen umfassenden Überblick zu allen Themen. Die PDF kann man hier herunterladen.

Registrieren Sie Ihre Vorsorgeurkunden beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Online geht das unkompliziert und kostet weniger: https://www.vorsorgeregister.de/privatpersonen/

2009 hat der Gesetzgeber die Patientenverfügung im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Seitdem stehen Anweisungen für Ärzte, Bevollmächtigte und Betreuer für den Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit auf einer sicheren Rechtsgrundlage. Mit einer Patientenverfügung, die Sie schriftlich im Voraus und in gesunden Tagen erstellt haben, legen Sie schriftlich fest, welche Behandlungen Sie im Ernstfall wünschen und welche nicht. Sie ist umso besser, je eindeutiger sie formuliert ist und je genauer sie auf die jeweiligen Lebensumstände angepasst ist. Teil einer Patientenverfügung sollte auch die Entscheidung sein, ob man als Organspender zur Verfügung stehen möchte. Der Verlag für Rechtsjournalismus hat wichtige und interessante Informationen zum Thema zusammen gestellt: https://www.anwalt.org/patientenverfuegung/

Testament
Wem die gesetzliche Erbfolge nicht passt, der sollte ein Testament schreiben. Sie können als Erblasser nur zu Lebzeiten Einfluss auf die Nachlassverteilung nehmen. Wichtig ist das etwa für Ehepartner, denn sobald ein Partner stirbt, erben die Kinder nach der gesetzlichen Erbfolge die Hälfte. Ein einfaches, handschriftlich verfasstes Testament genügt bereits, um die gesetzliche Erbfolge auszuhebeln. In vielen Fällen ist aber die Errichtung eines notariellen Testaments notwendig.

Als Erbe kann jede Person benannt werden – unabhängig, ob ein Verwandtschaftsverhältnis besteht oder nicht. Sie können auch gemeinnützige Organisationen, wie etwa die Bürgerstiftung Braunschweig - als Erben einsetzen. Es gibt jedoch Einschränkungen. Auch wenn Sie etwa Ihre Kinder in in Ihrem Testament nicht begünstigen, steht Ihnen ein Pflichtteil zu.etwa  Der NDR hat im April 2022 in seiner Reihe 45 Min "Streit ums Erbe: Wie geht ein gutes Testament?" einen guten Überblick gegeben.

Gute Tipps zu handschriftlichen Testamenten bietet das Portal bestattungen.de.

Wer kümmert sich um mich, wenn ich keinen mehr habe? - Wir für unsere Stifterinnen und Stifter!

Diese Frage stellt man sich, wenn keine Kinder, Enkelkinder oder nähere Verwandte Verantwortung übernehmen können und wollen. Freunde sind oft im gleichen Alter wie man selbst. Wer also kümmert sich um mich?

Als Bürgerstiftung sehen wir uns in der Verantwortung für die Menschen, die unsere Idee in und für Braunschweig unterstützen. Gemeinsam haben wir große Schritte gemacht und wollen noch viele weitere gehen. Die Gemeinschaft stärken bedeutet für uns als Ansprechpartner und Organisator in wichtigen Lebenssituationen zur Verfügung zu stehen. Wir übernehmen seit 2017 unter bestimmten Voraussetzungen General- und Vorsorgevollmachten zu Lebzeiten, bewahren Patientenverfügungen, kümmern uns als Testamentsvollstrecker um Ihren Nachlass oder sorgen für angemessene Grabpflege.

Im Rahmen der Organisation kümmern wir uns um den Einsatz kompetenter Personen zur Lösung von Problemen in Immobilienangelegenheiten, Bankgeschäften oder beim Einsatz von Pflegekräften. Dafür steht ein Ansprechpartner innerhalb der Bürgerstiftung Braunschweig zur Verfügung. Arbeitseinsatz, Kostenerstattungen und Fremdleistungen müssen allerdings finanziert werden.

Konkrete Maßnahmen:
Die ersten Schritte sind gemeinsame Gespräche um die Rahmenbedingungen und Perspektiven zu besprechen. Bei einer Entscheidung diesen Weg zu gehen, wird mit der Bürgerstiftung Braunschweig wird eine Vereinbarung abgeschlossen. Bei einem Rechtsanwalt oder Notar wird dann eine General- und Vorsorgevollmacht beurkundet. Begleitend dazu entstehen ein Testament und eine Patientenverfügung.

Testamentsvollstreckung/ Nachlassabwicklung

Möchten Sie sicher gehen dass Ihre Anweisungen im Testament befolgt werden? Sind Sie selbst Erbe geworden und fühlen sich, mit dem was auf Sie zukommt überfordert? Dann können wir als Testamentsvollstrecker im Testament benannt werden oder wir übernehmen für Sie die Bearbeitung des Nachlasses. Dazu gehören etwa die Organisation der Bestattung, die Bestandserhebung des Nachlasses, Kündigungen von Mietverträgen oder Mitgliedschaften, Verwaltung von Konten, Begleichung anfallender Rechnungen, Verwertung von Nachlassgegenständen, Verkauf einer Immobilie, Nachlassaufteilung unter den Erben ...

 

Haben Sie Fragen zu diesen Themen? Sprechen Sie uns einfach an!

Bettina Krause, b.krause@buergerstiftung-braunschweig.de, Tel. 0531 48202415